Normalerweise zahlt man als Darlehensnehmer bei einem Kredit immer eine monatliche Rate in der Zinsen für den Kredit und die Tilgung der Kreditsumme enthalten sind. So entschuldet man sich über die Laufzeit. Beim Tilgungsaussetzungsdarlehen ist dies anders. Das Tilgungsaussetzungsdarlehen setzt, im Gegensatz zum Annuitätendarlehen, über die komplette Laufzeit die Tilgung an die Bank aus. Bei der Tilgungsaussetzung wird historischer Weise in vier Bereiche untergliedert:
1. Tilgungsaussetzung gegen Bausparvertrag
2. Tilgungsaussetzung gegen Lebensversicherung
3. Tilgungsaussetzung gegen Fonds oder Investmentprodukte
4. Tilgungsaussetzung gegen Bausparpläne bzw. sonstiges
Aufgrund der aktuellen Tarifgestaltung von Bausparkassen bzw. Lebensversicherungsunternehmen raten wir jedoch von Finanzierungsmodellen ab, die Finanzierung und Produkt trennen. Da der Kunde/Darlehensnehmer nicht in der Lage ist die möglichen Risiken zu erkennen. Solche Kombimodelle werden häufig von Geschäftsbanken mit Kooperationsverträgen sowie von Abschlussvermittlern aus dem Bauspar-, Versicherungs-, und Fondsbereich angeboten um mögliche Provisionseinnahmen zu erhöhen.
Unser Tipp
Bei den aktuellen niedrigen Zinssätzen lohnt sich ein solches Modell meist nicht, da bei gleicher Laufzeit oftmals ein Annuitätendarlehen um vieles günstiger ist. Zudem gibt es Risiken, die sich aus den Tarifwerken / Tarifbedingungen ergeben, die selbst für Experten schwer zu durchschauen sind. Weiterhin sind die aktuellen Tarife deutlich zu Ungunsten der Kunden verändert worden! Vergleichen Sie deshalb sorgfältig und mit Rückfragen!
Für eine unverbindliche Finanzierungsanfrage stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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